Meldung vom 06.06.2024 Anlässlich der Unwetterereignisse Ende Mai und Anfang Juni 2024 wurden vom Freistaat Bayern zur Unterstützung der Geschädigten staatliche Hilfen auf den Weg gebracht.
Als erste rasche finanzielle Unterstützung für Privathaushalte und nicht gewerbliche Vermieter sind die Soforthilfen „Haushalt/Hausrat“ und „Ölschäden an Gebäuden“ nach Maßgabe der Soforthilferichtlinie vorgesehen.
Sämtliche Informationen zu den staatlichen finanziellen Hilfen können Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (StMFH) tagesaktuell abrufen:
https://www.finanzministerium.bayern.de/service/finanzielle_hilfen/hochwasser_2024/.
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