Nachdem die Hundesteuersätze über die langen Jahre hinweg unverändert geblieben sind, werden nun die Steuerbeträge für den ersten und den zweiten Hund geringfügig angehoben. Für den ersten Hund sind statt bisher 26€ jährlich nun 30€ jährlich und für den zweiten Hund anstatt 38€ jährlich jetzt 40€ jährlich zu entrichten. Der Hundesteuersatz für jeden weiteren Hund liegt unverändert bei 50€ jährlich.
Neu eingeführt wurde ein separater Steuerbetrag für Kampfhunde in Höhe von 250€ jährlich.
Als weitere wesentliche Neuerung ist zu nennen, dass in Plattling wieder Hundesteuermarken ausgegeben werden. Für Sie als Hundehalter/in ist daher darauf zu achten, dass ihr Hund außerhalb der Wohnung bzw. Ihres Grundstücks die Hundesteuermarke tragen muss.
Im Fall der Abmeldung eines Hundes, z.B. durch Ableben, Besitzerwechsel, Ortswechsel odgl. ist die Hundesteuermarke an die Stadt Plattling zurückzugeben.
Die entsprechenden Formulare sind unten aufgeführt:
An- und Abmeldung
Formular zur Hundesteueranmeldung
Formular zur Hundesteuerabmeldung
Befreiung bzw. Ermäßigung
Antrag zur Befreiung bzw. Ermäßigung