Oberzentrum Deggendorf / Plattling
Die Städte Deggendorf und Plattling wurden 1992 im Landesentwicklungsprogramm Bayern gemeinsam als Doppelort vom "Mittelzentrum" zum "möglichen Oberzentrum" aufgestuft. Mit einem "Argumentegeheft" haben die Städte Deggendorf und Plattling im Jahr 2000 belegt, dass diese Einstufung des Doppelortes Deggendorf/Plattling aufgrund der überdurchschnittlichen Entwicklung beider Städte bereits zur Jahrtausendwende nicht mehr aktuell war.
Als Reaktion auf die vorgelegten Argumente ist der Doppelort Deggendorf/Plattling im Entwurf des Landesentwicklungsprogrammes Bayern von 2001 erstmals zum Oberzentrum aufgestuft worden. Mit Beschluss des bayerischen Landtages zum Landesentwicklungsprogramm im Januar 2003 wurde diese Aufstufung rechtskräftig.
Neu ist im Landesentwicklungsprogramm Bayern die Festlegung, dass die Erfüllung gemeinsamer zentralörtlicher Aufgaben bei allen neuen und aufgestuften zentralen Doppel- und Mehrfachorten mittels eines landesplanerischen Vertrages zwischen den Partnern gewährleistet werden soll. In diesen Fällen wird die Bestimmung des zentralörtlichen Status zeitlich auf fünf Jahre befristet. Vor Ablauf dieses Zeitraumes soll geprüft werden, ob die zentralörtlichen Funktionen gemeinsam wahrgenommen werden.
Die Städte Deggendorf und Plattling haben daher als erster Doppelort in Bayern einen solchen landesplanerischen Vertrag am 30. März 2004 abgeschlossen. Aufgrund der bereits bestehenden und anerkannten Vorreiterrolle Deggendorfs und Plattlings in der Umsetzung des landesplanerischen Doppelortgedankens und der bereits erfolgten Kooperationsschritte, wurde der Doppelort Deggendorf/Plattling hierbei von der bayerischen Landesplanung als Pilotprojekt behandelt.