Meldung vom 20.11.2024 Die Stadt Plattling, als örtlich zuständige Straßenbaubehörde, hat mit Beschluss des Stadtrates vom 18.11.2024 folgende Straße als öffentliche Verkehrsfläche im Sinne von Art. 6 Bayer. Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) gewidmet:
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Stadt Plattling