Meldung vom 28.05.2025 Die DB InfraGO AG führt in der Zeit vom 01.-10.06.2025 Schienenerneuerungen im Streckenabschnitt Passau - Plattling durch.
Somit wird es zu Lärmbelästigungen auch während der Nachtzeit und an Wochenenden kommen.
Zur Sicherung der Beschäftigten wird ein durch die Berufsgenossenschaft vorgegebenes automatisches Warnsystem eingesetzt. Ein Verzicht darauf ist nicht zulässig und somit in dem o.g. Zeitraum mit starken
Immissionen zu rechnen.
Die DB InfraGO AG ist jedoch bemüht, die Lärmbelästigung auf das jeweilige Mindestmaß zu reduzieren. Eine Genehmigung für Nacht- und Wochenendarbeiten ist nicht erforderlich, da es sich bei dieser Maßnahme um Arbeiten an Schienenwegen von Eisenbahnen des Bundes im Sinne des § 7 Abs.1 Satz 2 der 32. BImSchV handelt, welche von den Betriebszeitbeschränkungen des § 7 Abs.1 Satz 1 der 32. BImSchV ausgenommen sind.
Eine Genehmigungspflicht von Sonn- und Feiertagsarbeit existiert ebenfalls nicht, da nach Art. 2 Abs. 3 Nr. 1 FTG die Verbote nach Abs. 1 und 2 im Bereich der Deutschen Bahn nicht gelten.
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Stadt Plattling