Stadt Plattling Stadt Plattling

Fördermaßnahmen

Förderleitfaden für Immobilieneigentümerinnen/Immobilieneigentümer und Unternehmerinnen/Unternehmer in der ILE Donau-Isar

Dieser Leitfaden soll über die wichtigsten Förderinstrumente, Ansprechpartner und fallweise auch besondere Gültigkeitsbereiche gebündelt informieren.
Ihnen als Leser soll ein Einstieg und Überblick in die Vielzahl an mehr oder eben auch weniger bekannten Förderinstrumenten, Zuschüssen, Beratungspartnern und Unterstützungsangeboten rund um das Thema Immobilie, deren Umbau oder Sanierung geboten werden.

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Beispiele für Plattling

Plattling - Kommunales Förderprogramm, Teilbereich Fassaden 

Was wird gefördert?

▪ Maßnahmen zur Erhaltung und Gestaltung der vorhandenen Gebäude mit ortsbildprägendem Charakter (z.B. Maßnahmen an Fassaden einschließlich deren Fenster, Türen, Tore und Treppen)

▪ Werbeanlagen in Ausnahmefällen Grundlage Beschluss: „Kommunales Förderprogramm der Stadt Plattling zur Durchführung privater Baumaßnahmen im Rahmen der Städtebauförderung“
(21. Juni 2004)

 

Wie wird gefördert?

▪ Die Förderung je Einzelobjekt beträgt 30% der zuwendungsfähigen Kosten, jedoch höchstens 12.000 € als Zuschuss.

▪ Eine Antragstellung erfolgt nach fachlicher Beratung vor Beginn der Maßnahme und umfasst eine genaue Beschreibung der Maßnahme. Wer fördert? Die Stadt Plattling und die Städtebauförderung Für wen? Fördermittelempfängerin bzw. Fördermittelempfänger sind natürliche und juristische Personen sowie Personengemeinschaften, die Grundstückseigentümerin bzw. Grundstückseigentümer oder Erbbauberechtigte sind Voraussetzungen.

▪ Förderanspruch gilt nur für Immobilien im räumlichen Geltungsbereich (Geltungsbereich ist der historische Stadtplatz und das Umfeld in Teilabschnitten der Deggendorfer/ Landauer/ Straubinger/Passauer Straße und Entlang der Preysing-/Luitpoldstraße).

▪ Eine Koordinierung mit anderen Förderbereichen (z.B. Denkmalschutz) wird vorausgesetzt

 

Plattling - Geschäftsflächenprogramm (Leerstandsaktivierung)

Was wird gefördert?

Umbau- und Ausbaumaßnahmen zur Beseitigung oder Vermeidung von Leerständen und zur Etablierung von neuen Geschäfts-, Dienstleistungs- und Gastronomieflächen einschließlich dazugehöriger Neben- und Lager[1]räume Grundlage Beschluss: „Kommunales Förderprogramm zur Beseitigung von Leerständen in der Plattlinger Innenstadt zur Sicherung der zentralörtlichen Versorgungfunktion (Geschäftsflächenprogramm)“ (23. Februar 2015)

 

Wie wird gefördert?

▪ Durch die Fördermittel können bis zu 30% der zuwendungsfähigen Kosten, jedoch maximal 25.000 € als Zuschuss je Einzeleinheit ausgezahlt werden. Eine Nachförderung ist nicht möglich.

▪ Die Anträge auf Förderung werden nach einer Absprache und fachlicher Beratung durch die Stadt zu den gestalterischen Zielsetzungen und den wirtschaftlichen sowie bautechnischen Erfordernissen gestellt Wer fördert? Die Stadt Plattling und die Städtebauförderung Für wen? Grundstückseigentümerinnen oder Grundstückseigentümer aber auch Mieterinnen oder Mieter und Pächterinnen oder Pächter mit der Einwilligung der Eigentümerin oder des Eigentümers und der Bindung der Investitionen an das Objekt Voraussetzungen

▪ Förderanspruch gilt nur für Immobilien im räumlichen Geltungsbereich (Geltungsbereich ist der historische Stadtplatz und das Umfeld in Teilabschnitten der Deggendorfer/ Landauer/ Straubinger/Passauer Straße)

▪ Es gilt der Grundsatz der Subsidiarität (Nachrangigkeit), d.h. eine Koordinierung mit anderen Förderbereichen (z.B. Denkmalschutz), die vorrangig in Anspruch genommen werden müssen, ist notwendig

 

Noch Fragen?

Bauverwaltungsamt
Stadt Plattling
Preysingplatz 1
94447 Plattling

E-Mail: eugen.grimm@plattling.bayern.de
Tel.: 09931 / 708-46



Allgemeine Informationen zum Programm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren"

Die Stadt Plattling wurde 2008 in das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" aufgenommen. Ziel des Programms ist es Maßnahmen zu fördern, die die Innenstadt stärken bzw. beleben. Die Funktion der Innenstadt als attraktives wirtschaftliches, soziales und kulturelles Zentrum für Wohnen und Arbeiten soll gestärkt werden. Zuständige Förderstelle ist die Regierung von Niederbayern, Sachgebiet für Städtebau und Bauordnung. 

 

Besonderheiten des Programms

Das Programm "Leben findet Innenstadt - Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" zielt auf ein verstärktes privates Engagement. Im Rahmen öffentlich-privater Kooperationen arbeiten die Städte und Gemeinden gemeinsam mit der örtlichen Wirtschaft, Immobilieneigentümern und Bürgern an der Aufwertung ihrer Stadt- und Ortszentren. Private Akteure können unter anderem auch aktive Gruppen, Vereine und Verbände, Banken, Vertreter von Gemeinbedarfseinrichtungen oder Grundstückseigentümer sein.

Die Öffentlichkeit soll in besonderem Maße in den gesamten Prozess der Innenstadtentwicklung eingebunden werden. In regelmäßigen Presseartikeln, Aushängen, Informationen im Internet oder gemeinsamen Aktionen und Arbeitskreisen sollen alle Interessierten die Möglichkeit haben, sich über die Ziele und Arbeitsschritte des Programms zu informieren und ihre Anregungen einzubringen. Allgemeines zum Programm finden Sie in der folgenden PDF-Datei!

  

Die Plattlinger Innenstadt strahlt in den Wintermonaten in neuem Glanze und begrüßt die Besucher mit den Worten „Frohe Weihnachten“. Erster Bürgermeister Hans Schmalhofer bedankt sich bei der Lenkungsgruppe für die gute Zusammenarbeit. Der Vorschlag die Weihnachtsbeleuchtung zu erweitern und somit in der Weihnachtszeit die Aufenthaltsqualität und den Wiedererkennungswert der Plattlinger Innenstadt zu steigern ging voll auf. 
Die Lenkungsgruppe besteht aus einem Vertreter des Einzelhandels, der Gastronomie, dem Regenbogen Kunst- und Kulturvereins, dem Innenstadtentwicklungsverein, der Stadtverwaltung und Herrn Erster Bürgermeister Hans Schmalhofer.

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