Stadt Plattling Stadt Plattling

Käuferfindungsverfahren Baugebiet Am Frohnauer Weiher

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Meldung vom 19.08.2019 Käuferfindungsverfahren Bebauungsplangebiet "Am Frohnauer Weiher"

S t a d t   P l a t t l i n g


94447 Plattling, 19.08.2019

  

BEKANNTMACHUNG
  

Die Stadt Plattling führt im Bebauungsplangebiet "Am Frohnauer Weiher" ein

Käuferfindungsverfahren

zu folgenden Konditionen durch:

Die im beiliegenden Plan farblich markierten Bauparzellen werden gegen Höchstgebot verkauft. Zunächst wird nur für die Parzellen Nr. 14 (ca. 646 qm) und Nr. 24 (ca. 608 qm) das Käuferfindungsverfahren durchgeführt.
Als Mindestgebot wird ein Kaufpreis von 145,-- €/qm ohne Erschließungskosten festgelegt.
Zusätzlich zum Kaufpreis sind vom Erwerber noch sämtliche Nebenkosten zu tragen. Für die Straßenerschließung beträgt die Vorausleistung 50,-- €/qm. Für Ausgleichsflächen beträgt die Vorausleistung 10,-- €/qm. Diese Beträge sind zusätzlich mit dem Grundstückskaufpreis zur Zahlung fällig und werden auf den nach Erlass der Beitragsbescheide zu zahlenden endgültigen Betrag angerechnet.
Der vereinbarte Kaufpreis zzgl. der o. g. Vorausleistungen ist innerhalb eines Monats ab dem Tag er Beurkundung zur Zahlung fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang auf das Konto der Stadt Plattling maßgeblich.
Sämtliche im Zusammenhang mit der Veräußerung stehenden Kosten trägt der Bieter, dem der Zuschlag erteilt worden ist.
Für den Stromhausanschluss sowie für die Wasser- und Kanalherstellungs-beiträge erfolgt die Abrechnung direkt durch die Stadtwerke Plattling mit dem Bauwerber. Hierfür fallen ebenfalls Kosten an.
Falls ein Bieter bei beiden Grundstücken Höchstbieter ist, erhält er nur den Zuschlag für eine Parzelle. Diese wird im Losverfahren ermittelt.
Bei gleichen Geboten von verschiedenen Bietern entscheidet das Los.
Wer bereits den Zuschlag für eine der im beigefügten Lageplan rot markierten Bauparzellen erhalten hat, kann keine weiteren dieser Bauparzellen erwerben.
Ein Zuschlag für weitere Grundstücke ist somit ausgeschlossen.
Der Erwerber muss sich im Kaufvertrag gegenüber der Stadt Plattling dazu verpflichten:
a) binnen fünf Jahren ab Abschluss des Kaufvertrages ein bezugsfertiges Wohngebäude gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu errichten,
b) das Wohngebäude ab bezugsfertiger Errichtung auf die Dauer von mindestens drei Jahren mit gemeldetem und tatsächlichem Hauptwohnsitz zu bewohnen,
c) das Kaufgrundstück vor Ablauf von fünf Jahren nach Abschluss des Kaufvertrages nicht ohne Zustimmung der Stadt Plattling unbebaut zu veräußern.
Abgabe der Angebote im Rathaus Plattling, Liegenschaftsverwaltung, Zimmer Nr. 204, während der allgemeinen Dienststunden bis spätestens 13.09.2019.
Es werden nur Angebote gewertet, die in einem verschlossenen Umschlag gegen Empfangsbestätigung fristgerecht bis zum o. g. Zeitpunkt abgegeben werden. Nachgebote sind nicht zulässig.
Bis zur Kaufzusage (Zuschlagserteilung) durch die Stadt Plattling ist der Bieter an sein Angebot gebunden, jedoch nicht länger als drei Monate nach Ablauf der Abgabefrist. Die Stadt Plattling geht davon aus, dass der Bieter mit der Stadt innerhalb von acht Wochen nach Bekanntgabe der Zuschlagserteilung einen Kaufvertrag abschließt.
Die Bauparzelle ist im Grundbuch mit einer Immissionsduldungsverpflichtung für die Südzucker AG in Mannheim belastet. Diese muss vom Käufer zur weiteren Duldung übernommen werden. Im Grundbuch nicht eingetragene Rechte sind nicht bekannt. Hierfür übernimmt die Stadt Plattling keine Gewähr.
Die Stadt Plattling übernimmt keine Gewähr für eine bestimmte Eigenschaft, Größe oder Nutzungsmöglichkeit des Kaufgegenstandes sowie für die Beschaffenheit des Baugrundes für einen vom Bieter vorgesehenen Verwendungszweck.
Die Stadt Plattling verkauft Grundstücke grundsätzlich in dem Zustand, in dem sie sich befinden. Der Kaufgegenstand wird unter Ausschluss jeglicher Rechts- und Sachmängelhaftung verkauft.
Es handelt sich bei der Verkaufsofferte um eine öffentliche, für die Stadt Plattling unverbindliche, Aufforderung zur Abgabe von Kaufangeboten.
Die Stadt Plattling ist nicht verpflichtet, dem höchsten oder irgendeinem Gebot eine Zusage zu erteilen.
Angebote von Bauträgern werden nicht zugelassen.
Weitere Auskünfte erteilt die Liegenschaftsverwaltung der Stadt Plattling unter der Telefonnummer 09931/708-42.

Für baurechtliche Fragen setzen Sie sich bitte mit der Bauverwaltung unter der Telefonnummer 09931/708-45 in Verbindung.

  

Plattling, 19.08.2019

  

gez.

  

Erich Schmid
Erster Bürgermeister

Die Bekanntmachung des Käuferfindungsverfahrens finden Sie hier als PDF-Datei zum Ausdrucken:

  

Kategorien: Bekanntmachungen

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