Meldung vom 23.11.2023 Die Stadt Plattling, als örtlich zuständige Straßenbaubehörde, hat mit Beschluss des Stadtrates vom 20.11.2023 folgende Straßen als öffentliche Verkehrsfläche im Sinne von Art. 6 Bayer. Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) gewidmet.
Nähere Informationen finden Sie im nachfolgenden Dokument:
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