Meldung vom 15.07.2026 Veröffentlichung der Bodenrichtwertliste für den Landkreis Deggendorf (Stand 01.01.2026) in den Gemeinden
Öffentliche Auslegung in der Stadt Plattling
Für den Bereich des Landkreises Deggendorf hat der Gutachterausschuss beim Landratsamt Deggendorf die Bodenrichtwerte mit Stichtag 01.01.2026 gemäß § 196 Baugesetzbuch ermittelt.
Die Bodenrichtwertliste ist öffentlich auszulegen.
Die Bodenrichtwertliste für den Landkreis Deggendorf
- Auszug aus der Bodenrichtwertliste für das Gemeindegebiet der Stadt Plattling -
mit Stichtag 01.01.2026
liegt in der Zeit vom 20.07.2026 bis 21.08.2026 im Bauverwaltungsamt, im Nebengebäude des Rathauses Plattling, 1. OG, Preysingplatz 2, 94447 Plattling, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus und kann dort eingesehen werden.
Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Landratsamt Deggendorf steht jedem Bürger für Auskünfte über die Bodenrichtwerte auch außerhalb der einmonatigen Auslegung zur Verfügung. Auskünfte aus der Bodenrichtwertliste dürfen ausschließlich vom Gutachterausschuss erteilt werden; nach Ablauf der Auslegungsfrist ist eine Auskunftserteilung durch die Gemeinde nicht mehr zulässig.
Nach dem Bayerischen Kostenrecht sind die Auskünfte kostenpflichtig.
gez.
Hans Schmalhofer
Erster Bürgermeister
Dokumentliste
Kategorien: Bekanntmachungen
Stadt Plattling