Meldung vom 01.01.2018 // Neues Bundesmeldegesetz trat am 01.11.2015 in Kraft
Zum 01.11.2015 trat ein bundesweit einheitliches Bundesmeldegesetz in Kraft, das die 16 Landesmeldegesetze ablöst.
Das Bundesmeldegesetz bringt einige neue gesetzliche Vorgaben mit sich.
Ab dem 01.11.2015 hat der Meldepflichtige bei der Anmeldung und Abmeldung eine schriftliche Bestätigung vorzulegen, in der der Wohnungsgeber den Ein- oder Auszug bestätigt.
Die wichtigsten Neuerungen werden nachfolgend dargestellt:
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